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Lehrerin wegen Verstoßes gegen die Verfassungstreuepflicht aus dem Dienst entfernt
Eine Lehrerin, die mit Redebeiträgen während mehrerer Demonstrationen und einem Auftritt in den sozialen Medien gegen die einem jeden (aktiven) Beamten obliegende Pflicht, sich durch das gesamte Verhalten zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes zu bekennen, verstoßen hat, ist aus dem Dienst zu entfernen. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Koblenz und bestätigte damit die erstinstanzliche Entscheidung des Verwaltungsgerichts Trier, das diese ...