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Anspruch einer sehbehinderten Beklagten auf Zurverfügungstellen der Schriftsätze als Audio-Datei
Ist die Partei eines Rechtsstreits sehbehindert, besteht nach § 191a GVG in Verbindung mit § 4 ZMV ein Anspruch auf Zurverfügungstellen der Schriftsätze als Audio-Datei. Dabei kommt es nicht darauf an, ob dies wegen der Schwierigkeit des Rechtsstreits erforderlich ist. Dies hat das Landgericht München I entschieden.