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Tarifvertragliche Inflationsausgleichsprämie: Kein Ausschluss von Arbeitnehmern in der Passivphase ihrer Altersteilzeit
Der im Tarifvertrag für energie- und wasserwirtschaftliche Unternehmungen geregelte Ausschluss von Arbeitnehmern, die sich in der Passivphase ihrer Altersteilzeit befinden, vom Bezug einer Inflationsausgleichsprämie ist unwirksam. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.