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Kooperationsverhältnis im Lebensmittelrecht zwischen dem Lebensmittelunternehmer und den Gesundheitsbehörden und dadurch bedingte Begrenzung der Amtsermittlungspflicht
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass im Lebensmittelrecht zwischen dem Lebensmittelunternehmer und den für die Überwachung der Lebensmittelsicherheit zuständigen Behörden ein Kooperationsverhältnis besteht, auf Grund dessen der Lebensmittelunternehmer verpflichtet ist, bei einer öffentlichen Produktwarnung beziehungsweise bei einem Produktrückruf mit den zuständigen Behörden - deren Sachverhaltsermittlungspflicht begrenzend - aktiv zusammenzuarbeiten.