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Bonusvereinbarung zwischen Rechtsanwalt und Mandant bedarf der Textform
Möchte ein Rechtsanwalt von seinem Mandanten nach erfolgreichem Abschluss eines Mandats eine zusätzliche freiwillige Bonuszahlung von diesem, so muss eine solche Bonuszahlung schriftlich vereinbart werden. Laut Landgericht Koblenz folge dies aus § 3a Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.