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Von einer die zulässigen Grenzwerte der 26. BImSchV einhaltenden Mobilfunkanlage gehen keine schädlichen Umwelteinwirkungen aus
Die der Telekom Deutschland GmbH von der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen erteilte Standortbescheinigung für eine Mobilfunkanlage in Ludwigshafen verletzt voraussichtlich keine Rechte der Nachbarn. Das geht aus einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Neustadt hervor.