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Behörde kann bei Gefahr für Fußgänger durch herabfallenden Dachteile eine Sicherungsverfügung erlassen
Mit Urteil vom 9. Januar 2025 hat das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße die Klage gegen eine bauaufsichtliche Sicherungsverfügung der Stadt Pirmasens nebst Kostenbescheid abgewiesen.