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Keine Anfechtbarkeit von sitzungspolizeilichen Anordnungen des Gerichts
Sitzungspolizeiliche Anordnungen sind auch im verwaltungsgerichtlichen Verfahren nicht angreifbar. Trifft das Gericht daher zum Infektionsschutz während einer Virus-Pandemie Anordnungen, so sind diese nicht anfechtbar. Dies hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg entschieden.