Bundesamt für Verfassungsschutz erklärt „Stillhaltezusage“ im AfD-Eilverfahren

Im Eilverfahren der AfD gegen ihre Einstufung als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ hat das Bundesamt für Verfassungsschutz eine sog. „Stillhaltezusage“ abgegeben.

Die AfD hatte am Montag, 5. Mai 2025 einen gegen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), gerichteten Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gestellt. Dem BfV soll damit untersagt werden, die AfD als „gesichert extremistische Bestrebung“ einzustufen und eine solche Einstufung öffentlich bekanntzugeben.

Das BfV hat im gerichtlichen Verfahren am 8. Mai 2025 – ohne Anerkennung einer Rechtspflicht – erklärt, die Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ vorläufig bis zur Entscheidung des Gerichts über den Eilantrag auszusetzen, die AfD bis dahin nicht öffentlich als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ zu bezeichnen und eine die Einstufung betreffende Pressemitteilung vom 2. Mai 2025 von seiner Webseite zu entfernen.

    Angaben zum Gericht:

    • Gericht:Verwaltungsgericht Köln
    • Entscheidungsart:Entscheidung
    • Aktenzeichen:13 L 1109/25

    Verwaltungsgericht Köln, ra-online (pm/pt)