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Klage auf Schmerzensgeld nach Sturz auf Eisplatte ohne Erfolg
Ein LKW-Fahrer aus dem Münchner Umland lieferte auf dem Betriebsgelände eines Unternehmens im Münchner Umland Waren an. Beim Öffnen der Plane sei er nach eigenen Angaben auf einer nicht erkennbaren Eisplatte gestürzt, wodurch er einen Bruch des Handgelenks erlitten habe. Er verlangte daher von dem Unternehmen Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 3.500 €. Da dieses eine Haftung verweigerte, erhob der LKW-Fahrer Klage vor dem Amtsgericht München auf Zahlung eines angemessenen Schmerzensgeldes ...