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Kein Investitionsabzugsbetrag für Photovoltaikanlagen bei mehr als nur geringfügiger Stromproduktion für den privaten Eigenverbrauch
Gründet ein Steuerpflichtiger einen Gewerbebetrieb mit dem Geschäftszweck, den selbsterzeugten Strom aus einer häuslichen Photovoltaikanlage zu verkaufen, wird dann aber tatsächlich ein nicht nur geringfügiger Teil des mit der Photovoltaikanlage produzierten Stroms privat verbraucht, ist das Finanzamt berechtigt, einen in Bezug auf die Anschaffung der Anlage gebildeten Investitionsabzugsbetrag zu versagen. Dies hat das Hessische Finanzgericht entschieden.