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Drohnenflug zur Dachvermessung zulässig
Die Antragsgegnerin, ein Bauunternehmen, war beauftragt, das Dach eines Gebäudes in München für eine energetische Sanierung zu vermessen. Das Bauunternehmen plante hierzu eine Drohne einzusetzen. Am 04.01.2026 wies die Baufirma per Aushang im Hausflur auf den am 13.01.2026 geplanten Drohnenflug hin und teilte mit, dass auf den Aufnahmen erkennbare personenbezogene Informationen unkenntlich gemacht werden würden.