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Mann u.a. wegen Cybergroomings zu hoher Haftstrafe verurteilt
Das Landgericht Itzehoe hat einen Mann u.a. wegen Cybergroomings, gewerbsmäßiger Erpressung, Nötigung und Besitzes von kinder- und jugendpornografischen Schriften zu einer Freiheitsstrafe von 8 Jahren und 6 Monaten verurteilte und ordnete die Sicherungsverwahrung an.