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Presse hat nur teilweisen Auskunftsanspruch über Teilnehmer von Staatsempfängen beim „Ludwig-Erhard-Gipfel“
Die Presse hat keinen vollumfänglichen Anspruch gegenüber der Bayerischen Staatskanzlei auf Auskunft darüber, wer zu den beim "Ludwig-Erhard-Gipfel" veranstalteten Staatsempfängen eingeladen war und ob eine Einladung seitens der Bayerischen Staatsregierung oder seitens des ausrichtenden Unternehmens veranlasst wurde. Auskunft muss nur über die Namen und Funktionen der Personen erteilt werden, die tatsächlich an einem der Staatsempfänge teilgenommen und sich damit aus ihrer Privatsphäre in die ...