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Social-Media-Plattformbetreiber muss bei wahrheitswidriger Bewertung Nutzerdaten herausgeben
Ein Plattformbetreiber ist zur Herausgabe der Daten eines Nutzers verpflichtet, wenn der Nutzer in einer Bewertung auf der Social-Media-Plattform seinem (ehemaligen) Arbeitgeber wahrheitswidrig falsche Tatsachen vorwirft. Dies hat das Pfälzische Oberlandesgericht entschieden.