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Asylsuchende dürfen geringere Sozialhilfe erhalten als Bürgergeld-Empfänger
Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat entschieden, dass im Zeitraum vom 1. September 2018 bis zum 20. August 2019 die Höhe der existenzsichernden Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), die außerhalb einer Aufnahmeeinrichtung lebende Menschen in den ersten 15 Monaten des Aufenthalts in Deutschland in den Bedarfsstufen 1 und 5 beanspruchen konnten, im Wesentlichen mit dem Grundgesetz vereinbar war.