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Urabstimmung zur geplanten der Parteireform bei Bündnis 90/Die Grünen kann wie geplant erfolgen
Das Landgericht Berlin II hat den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die für den 9. Juni bei Bündnis 90/Die Grünen geplante Urabstimmung zur Satzungsänderung zurückgewiesen, weil die strengen Voraussetzungen für ein präventives gerichtliches Verbot der Abstimmung nicht vorliegen. Den Antragstellern ist es nach Auffassung des Landgerichts zumutbar, den Ausgang der Urabstimmung abzuwarten und anschließend dagegen vorzugehen.