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Rassistische Chat-Beiträge von Beamten stellen nicht automatisch Verstoß gegen Verfassungstreue dar
Das Versenden von Chat-Beiträgen oder Bildern, die ausgehend von einem objektivierten Empfängerhorizont rassistisch erscheinen oder die Unrechtstaten der NS-Diktatur verharmlosen, ist ein Dienstvergehen. Die Annahme, dass der Beamte durch die Äußerung auch gegen die Verpflichtung verstößt, sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung zu bekennen und für deren Erhaltung einzutreten, und damit wegen der elementaren Bedeutung der Verfassungstreuepflicht nicht im Beamtenverhältnis verbleiben ...