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AfD bleibt Beobachtungsobjekt des Bayerischen Landesamts für Verfassungsschutz
Die AfD darf durch das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz (Landesamt) beobachtet werden. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat die von der AfD beantragte Zulassung der Berufung gegen ein entsprechendes Urteil des Verwaltungsgerichts München aus dem Juni 2024 abgelehnt. Insbesondere sah der BayVGH die von der AfD auf-geworfenen Fragen als bereits in der Rechtsprechung geklärt an und kam zu dem Ergebnis, dass die Einwände gegen das Urteil nicht ...