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EU-Kfz-Haftpflichtrichtlinie steht der Abtretung von Schadensersatzforderungen an Inkasso-Unternehmen nicht entgegen
In Polen erhielten mehrere Personen, deren Fahrzeuge bei Verkehrsunfällen beschädigt worden waren, Entschädigungszahlungen von den Versicherungen der Unfallverursacher. Da sie der Ansicht waren, dass die erhaltenen Beträge ihren Sachschaden nicht vollständig ersetzten, traten sie ihre Entschädigungsforderungen gegen Entgelt an Inkasso-Unternehmen ab.