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Kein Vorrang für Strandbad bei der Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners
Die Betreiberin des Strandbads Jungfernheide hat keinen Anspruch auf vorrangige Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners im Umfeld des Freibads. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren entschieden.