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Erhöhung des Beihilfe-Selbstbehalts für Beamtinnen und Beamte rechtmäßig
Der 2. Senat des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts hat die Normenkontrollanträge zweier Antragsteller gegen die Erhöhung des Selbstbehalts bei der Gewährung von Beihilfen an Beamtinnen und Beamte im Krankheitsfall abgelehnt (Az. 2 KN 1/26). Von den Antragstellern ebenfalls anhängig gemachte Eilanträge hatte der Senat bereits zuvor mit Beschluss vom 26. März 2026 abschlägig beschieden (Az. 2 MR 1/26).