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Grundstückseigentümerin muss Rattenbekämpfung fortsetzen und Müll beseitigen
Das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße hat den Eilantrag einer Grundstückseigentümerin aus Annweiler gegen weitreichende behördliche Auflagen zur Rattenbekämpfung abgelehnt. Die Eigentümerin wird damit verpflichtet, weiterhin professionelle Schädlingsbekämpfer zu beauftragen und Gegenstände von ihrem Grundstück zu entfernen, die den Tieren als Unterschlupf oder Nahrungsquelle dienen.