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OLG Hamm erklärt Handgepäckgebühren von Vueling für unzulässig
Vor dem Oberlandesgericht Hamm setzte sich der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) erfolgreich gegen die Handgepäckpraxis der Fluggesellschaft Vueling durch. Das OLG erklärte eine Bestimmung im Tarif „Fly Light“ für unwirksam, nach welcher kostenfrei lediglich eine kleine Tasche (maximal 40 × 30 × 20 cm) mitgeführt werden durfte, während für reguläre Kabinenkoffer ein Aufpreis erhoben wurde.