Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) haben im Streit um die Werbekampagne des Portals „Nius“ vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg einen vorläufigen Erfolg erzielt. Das OVG setzte die Anordnung der Vorinstanz aus: Anders als vom Verwaltungsgericht Berlin entschieden, muss die BVG die Werbung für das rechtskonservative Nachrichtenportal vorerst nicht wieder in ihren U-Bahnen und an den Bussen anbringen.
Am 13. Juli 2026 haben die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin (VG 1 L 215/26 ) Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt.
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat am 16. Juli 2026 entschieden, die erstinstanzliche Entscheidung des Verwaltungsgericht Berlin zur Fortführung der Werbekampagne bis zur finalen Entscheidung über die Beschwerde auszusetzen. Es bestehe keine Notwendigkeit, dem Ergebnis des Beschwerdeverfahrens vorzugreifen. Dies bedeutet, dass die BVG die Werbekampagne des Online-Portals Nius vorerst nicht wieder aufnehmen muss.
Angaben zum Gericht:
- Gericht:Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg
- Entscheidungsart:Beschluss
- Datum:16.07.2026