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Nachbarn müssen Brummen und Minimalgeräusche durch Wärmepumpe aushalten
Liegen die Geräuschemissionen einer fachgerecht montierten Wärmepumpe weit unter den gesetzlichen Richtwerten der TA Lärm und der DIN 45680 und erhöht sich der Geräuschpegel am Nachbarhaus dadurch nur unwesentlich, müssen Nachbarn den Betrieb dulden. Besondere gesundheitliche Empfindlichkeiten Einzelner begründen in diesem Fall keinen Unterlassungsanspruch. Dies hat das Landgericht Bielefeld entschieden.