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Presserechtlicher Auskunftsanspruch gegen das Landgericht Flensburg nur teilweise erfolgreich
Das Oberverwaltungsgericht hat gestern in einem Eilverfahren entschieden, dass das Landgericht Flensburg nicht verpflichtet werden kann, einen sog. Teileröffnungsbeschluss aus einem schwebenden Strafverfahren zu veröffentlichen. Der Antragsteller, der u.ÿa. Chefredakteur von "fragdenstaat.de" ist, kann lediglich verlangen, dass ihm eine Kopie des Beschlusses überlassen wird (6 MB 49/26).