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Nach Ehrenmord an der eigenen Mutter: Ausweisung eines 28-jährigen Irakers rechtmäßig
Zu Recht hat der Kreis Mettmann einen heute 28-jährigen Iraker, der im Jahr 2015 seine Mutter zur Wiederherstellung der vermeintlichen Familienehre ermordet hatte und deshalb zu einer Jugendstrafe von neuneinhalb Jahren verurteilt worden war, ausgewiesen und ihm die Abschiebung in den Irak angedroht. Dies hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden und damit die Klage des Ausländers abgewiesen.