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Urteil gegen Amazon: Impressums-E-Mails dürfen nicht im Nichts verlaufen
Das Kammergericht Berlin hat auf Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands entschieden, dass die Angabe einer E-Mail-Adresse im Impressum unzulässig ist, wenn diese eine tatsächliche Kontaktaufnahme ausschließt. Amazon hatte eine E-Mail-Adresse hinterlegt, bei der E-Mails von Verbrauchern lediglich mit einer automatisierten Nachricht über die Nichtannahme eingehender Mails beantwortet wurden.