Unzulässige Modernisierungsmieterhöhung bei aufgrund gesetzlicher Bestimmungen notwendigem Austausch einer Heizungsanlage

Ist der Austausch einer Heizungsanlage aufgrund gesetzlicher Bestimmungen erforderlich, ist eine Modernisierungsmieterhöhung unzulässig. Denn es liegt eine Instandhaltung vor. Dies hat das Landgericht Bonn entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall hatte das Landgericht Bonn im Jahr 2021 als Berufungsinstanz über die Wirksamkeit eines Modernisierungsmieterhöhungsverlangens nach Austausch der Heizungsanlage zu entscheiden. Das Mieterhöhungsverlangen war aus dem Jahr 2016 und verlangte eine Mieterhöhung von fast 40 EUR. Der Austausch der Heizungsanlage war aufgrund von § 10 EnEV erforderlich.

Unwirksamkeit des Modernisierungsmieterhöhungsverlangens Das Landgericht Bonn entschied, dass das Modernisierungsmieterhöhungsverlangen unwirksam sei. Da ein gesetzlich erforderlicher Austausch der Heizungsanlage gemäß § 10 EnEV der Instandhaltung zuzuordnen sei, scheide eine Umlage einer solchen gesetzlich angeordneten Modernisierung auf den Mieter aus.

Angaben zum Gericht:

  • Gericht:Landgericht Bonn
  • Entscheidungsart:Beschluss
  • Datum:28.01.2021
  • Aktenzeichen:6 S 78/20

Landgericht Bonn, ra-online (zt/WuM 2021, 487/rb)