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Verwalter sorgt nicht für Abschluss einer Gebäudeversicherung: Unzulässige Bestellung des Verwalters
Sorgt ein WEG-Verwalter über einen längeren Zeitraum nicht dafür, dass eine Gebäudeversicherung abgeschlossen wird, übt er sein Amt nicht sorgfältig aus. Die Neubestellung des Verwalters wäre dann unzulässig. Dies hat das Landgericht Frankfurt a.M. entschieden.