Der aus einen Umgangstitel verpflichtete Elternteil muss bei Bedenken gegen den Umgang die Abänderung des Umgangstitels erreichen. Es ist unzulässig, eigenmächtig den Umgang zu verweigern. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Braunschweig hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Mai 2018 kam es vor dem Amtsgericht Helmstedt zu einer gerichtlich gebilligten Umgangsvereinbarung zwischen den getrennt lebenden Eltern einer 4-jährigen Tochter. Ab November 2019 verweigerte die Kindesmutter jeglichen
Verstoß gegen Umgangsvereinbarung durch Kindesmutter
Das Oberlandesgericht Braunschweig entschied zugunsten des Kindesvaters. Gegen die Kindesmutter sei ein Ordnungsgeld zu verhängen, da diese gegen die Umgangsvereinbarung schuldhaft verstoßen habe. Sie habe die Wiederaufnahme der vereinbarten Umgangskontakte verweigert. Soweit die Kindesmutter auf eine
- Eine weitere Entscheidung zu diesem Thema:
- Vorinstanz:
- Amtsgericht HelmstedtBeschluss[Aktenzeichen: 4 FH 64/21]
Angaben zum Gericht:
- Gericht:Oberlandesgericht Braunschweig
- Entscheidungsart:Beschluss
- Datum:20.07.2022
- Aktenzeichen:1 WF 165/21