Bundesgerichtshof bestätigt Verurteilung wegen Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit "Cum-Ex-Geschäften"

Der Bundesgerichtshof hat auch das zweite Urteil gegen Steueranwalt Hanno Berger bestätigt. Berger spielte für die Steuertricks rund um die Cum-Ex-Geschäfte eine wichtige Rolle. Die Revision wurde abgelehnt. Das Landgericht muss nun die Gesamtstrafe gegen den Anwalt festlegen.

Das Landgericht Wiesbaden hat den Angeklagten im Zusammenhang mit sog. Cum-Ex-Geschäften wegen Steuerhinterziehung in drei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von acht Jahren und drei Monaten verurteilt sowie eine Einziehungsentscheidung getroffen.

Kapitalertragssteuer wurde mehrfach erstattet Nach den Feststellungen des Landgerichts veranlasste und begleitete der Angeklagte die Umsetzung eines von ihm konzipierten Modells zur Durchführung der Cum-Ex-Geschäfte unter Einbindung eines vermögenden privaten Investors. Nach dem Kenntnisstand des Angeklagten hatten zuvor lediglich Banken im Eigenhandel diese Geschäfte durchgeführt. Sie zielten darauf ab, deutsche Finanzbehörden zur Erstattung angeblich gezahlter Kapitalertragsteuer in Millionenhöhe zu veranlassen, obwohl diese zuvor nicht entrichtet worden war.

Angeklagter war eine Schlüsselfigur Der Angeklagte, ein Rechtsanwalt und Steuerberater, wirkte als Ideengeber und Berater bei der Planung und Umsetzung der Cum-Ex-Transaktionen mit. Teilweise reichte er zudem unter seinem Kanzleibriefkopf die Körperschaftsteuererklärungen, die falsche Angaben zu - tatsächlich nicht bestehenden - Steuererstattungsansprüchen enthielten, beim zuständigen Finanzamt ein. Der Angeklagte profitierte hiervon über zusätzliche Provisionsansprüche; deren Betrag wurde im landgerichtlichen Urteil eingezogen.

Der Bundesgerichtshof hat die auf die Behauptung eines Verfahrenshindernisses und die Sachrüge gestützte Revision des Angeklagten betreffend den Schuld- und Strafausspruch im Beschlusswege verworfen; insoweit ist das Verfahren damit rechtskräftig abgeschlossen.

  • Vorinstanz:
    • Landgericht WiesbadenUrteil[Aktenzeichen: 6 KLs - 1111 Js 18753/21]

Angaben zum Gericht:

  • Gericht:Bundesgerichtshof
  • Entscheidungsart:Beschluss
  • Datum:29.10.2024
  • Aktenzeichen:1 StR 58/24

Bundesgerichtshof, ra-online (pm/pt)