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Bundesgerichtshof bestätigt Verurteilung wegen Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit "Cum-Ex-Geschäften"
Der Bundesgerichtshof hat auch das zweite Urteil gegen Steueranwalt Hanno Berger bestätigt. Berger spielte für die Steuertricks rund um die Cum-Ex-Geschäfte eine wichtige Rolle. Die Revision wurde abgelehnt. Das Landgericht muss nun die Gesamtstrafe gegen den Anwalt festlegen.