Das Arbeitsgericht Berlin hat die Kündigung der Leiterin der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Fraktion Die Linke im Abgeordnetenhaus von Berlin für rechtsunwirksam erachtet.
Die Mitarbeiterin hatte mit der Fraktion vereinbart, während ihres genehmigten Urlaubs
Vorbereitungsarbeiten für eine anstehende Veranstaltung durchzuführen und hierfür an
einem bestimmten Tag die geleistete Arbeit in das elektronische
Arbeitszeiterfassungssystem einzutragen. Am betreffenden Tag arbeitete die Mitarbeiterin
jedenfalls nicht die von ihr eingetragenen acht Stunden. Die Fraktion Die Linke warf der
Mitarbeiterin Arbeitszeitbetrug vor, da sie weder an dem betreffenden Tag acht Stunden
noch an den übrigen Urlaubstagen in entsprechendem Umfang gearbeitet habe. Sie kündigte
das Arbeitsverhältnis daher außerordentlich fristlos, hilfsweise ordentlich.
Das Arbeitsgericht hat die Kündigungen für unwirksam erachtet, da eine schwerwiegende
Pflichtverletzung nicht vorliege. Die getroffene Vereinbarung zwischen den Parteien sei
dahingehend zu verstehen, dass die Mitarbeiterin sich trotz der Eintragung an einem
bestimmten Tag ihre Arbeitszeit während der Urlaubswoche habe frei einteilen können. Es
sei nicht feststellbar gewesen, dass sie insgesamt in der Urlaubswoche weniger gearbeitet
habe als angegeben.
Gegen das Urteil kann die Fraktion Die Linke Berufung zum Landesarbeitsgericht Berlin-
Brandenburg einlegen.
Angaben zum Gericht:
- Gericht:Arbeitsgericht Berlin
- Entscheidungsart:Urteil
- Datum:25.03.2026
- Aktenzeichen:60 Ca 12322/25