Ein Gärtner betrat in der Nacht heimlich das umzäunte Gelände einer Hamburger Kita, um gegen den Willen der Leitung einen Weihnachtsbaum aufzustellen. Wegen Hausfriedensbruchs wurde er rechtskräftig zu einer Verwarnung mit Strafvorbehalt über 30 Tagessätze zu je 80 Euro verurteilt. Das Hanseatische Oberlandesgericht bestätigte die Entscheidung des Landgerichts final und wies die Revision des Mannes ab.
Aus Rücksicht auf nichtchristliche Kinder wollte eine Kindertagesstätte in Hamburg-Lokstedt auf einen Weihnachtsbaum verzichten. Der Angeklagte, ein Gärtner wusste, dass die Kita-Leitung keinen Weihnachtsbaum wollte und das Betreten des Geländes nicht billigen würde. Gleichwohl betrat der Gärtner in der Nacht vom 06.12.2023 auf den 07.12.2023 das umzäunte Gelände der Kindertagesstätte in Hamburg-Lokstedt unerlaubt und stellte dort einen Weihnachtsbaum auf. Die Kita-Leitung erstellte daraufhin Anzeige wegen Hausfriedensbruchs.
Verurteilung zu einer Geldstrafe vor dem Amtsgericht
Die Staatsanwaltschaft wollte das Verfahren durch Strafbefehl und Zahlung von 500 Euro einstellen. Der Gärtner ging aber durch alle Instanzen. In erster Instanz vor dem Amtsgericht Hamburg-Mitte Hamburg wurde er am 19.11.2024 zu einer Geldstrafe in Höhe von 30 Tagessätzen, insgesamt 3000 Euro verurteilt, weil er den Weihnachtsbaum auf das eingezäunte Kita-Gelände gestellt hatte.
Milderung in der Berufung: Verwarnung mit Strafvorbehalt
Gegen das Urteil des Amtsgerichts legte der Angeklagte Berufung beim Landgericht Hamburg ein (711 NBs 15/25). Auf dieses Rechtsmittel hin verwarf die Kleine Strafkammer die Berufung im Übrigen, sprach den Angeklagten wegen Hausfriedensbruchs schuldig, verwarnte ihn und behielt die Festsetzung einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 80 Euro vor.
Oberlandesgericht verwirft die Revision
Das Hanseatische Oberlandesgericht hat die Revision des Angeklagten mit Beschluss vom 18. August 2026 verworfen. Es bestehe entgegen der Ansicht der Verteidigung kein Verfahrenshindernis, der erforderliche Strafantrag sei wirksam gestellt worden.
Damit ist das Urteil des Landgerichts Hamburg zum Aktenzeichen 711 NBs15/25 rechtskräftig.
- Vorinstanz:
- Landgericht HamburgUrteil[Aktenzeichen: 711 NBs15/25]
Angaben zum Gericht:
- Gericht:Hanseatisches Oberlandesgericht in Hamburg
- Entscheidungsart:Beschluss
- Datum:18.08.2026
- Aktenzeichen:2 ORs 1/26