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Verwaltungsgericht lehnt Corona-Entschädigungklage von Woolworth- und Tedi-Mutter ab
Die 15. Kammer des Verwaltungsgerichts Hannover hat die Klage einer Konzernobergesellschaft, zu der auch die Handelsunternehmen TEDi GmbH & Co. KG und Woolworth gehören, abgewiesen. Die Klägerin hatte Entschädigungsansprüche wegen Umsatzeinbußen i.H.v. 27,506 Millionen Euro geltend gemacht, die infolge der Corona-bedingten Betriebsschließungen und Beschränkungen des Kundenverkehrs entstanden sein sollen.