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Schüler erkämpft sich mit Eilantrag vorläufige Aufnahme an einer Realschule
Die Städtische Realschule Gevelsberg ist verpflichtet, einen Schüler vorläufig zum Schuljahr 2026/2027 in die Jahrgangsstufe 5 aufzunehmen. Das hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen entschieden und damit die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Arnsberg im Ergebnis bestätigt.