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Kein Schadensersatzanspruch für Beamten wegen Nichtbeförderung
Um nicht Gefahr zu laufen einen etwaigen Schadensersatzanspruch wegen einer rechtswidrigen Nichtberücksichtigung in einem Beförderungsverfahren zu verlieren, muss ein Beamter sich über das "Ob" und "Wann" von Beförderungsverfahren erkundigen und gegebenenfalls Mängel rügen. Dies get aus einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts hervor.