Aktuelle News
Kein stillschweigender Haftungsausschluss bei nahezu uneingeschränktem Recht zur Nutzung eines fremden Pkw
Steht einer Person das nahezu uneingeschränkte Recht zur Nutzung eines fremden Pkw zu, ist nicht von einem stillschweigenden Haftungsausschluss für einfache oder leichte Fahrlässigkeit anzunehmen. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Kfz-Halter über keinen entsprechenden Versicherungsschutz verfügt. Eine Haftungsbeschränkung ist auch nicht anzunehmen, wenn die Unfallfahrt im alleinigen Interesse des Kfz-Halters lag. Dies hat das Oberlandesgericht Celle ...