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Morgen- oder Brautgabeversprechen bedarf nach deutschem Recht notarieller Beurkundung
Das bei Heirat in Deutschland gegebene Morgen- oder Brautgabeversprechen bedarf nach hier anwendbarem deutschen Recht notarieller Beurkundung. Dies entschied das Amtsgericht München und wies damit den Antrag einer geschiedenen Ehefrau auf Zahlung von 4.000 Euro aus einer bei der Heirat versprochenen Morgen- oder Brautgabe (auch mahir oder Mahr) ab.