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16.09.2018

16.09.2018
Aktuelle Urteile

Prozessvertreter der Aachener Bausparkasse AG erscheinen nicht zum Verhandlungstermin vor dem Landgericht Chemnitz (6 O 596/17)- Landgericht erlässt Versäumnisurteil

Durch Versäumnisurteil wurde festgestellt, dass der Bausparvertrag des Klägers ungekündigt fortbesteht. Die Beklagte hatte den Bausparvertrag des Klägers gekündigt und mit erheblichem Aufwand gegenüber dem Gericht begründet, dass die wirtschaftliche Lage des Unternehmens wegen des allgemeinen Zinsniveaus ernst und die zukünftige Tragfähigkeit zweifelhaft ist. Sie hat sich damit auf die rechtliche Argumentation des Wegfalls der Geschäftsgrundlage berufen.
16.09.2018
Aktuelle Urteile

Klagerücknahme durch Telekom Deutschland GmbH

Die Telekom hatte den Mandanten vor dem Amtsgericht Freiberg zur Zahlung von 399,95 EUR für die Montage des Anschlusspunktes des Liniennetzes innerhalb des Gebäudes (APL) des Mandanten verklagt. Der Mandant hatte sich geweigert die Kosten in derartiger Höhe zu zahlen. Dabei hatte die Telekom nämlich nicht darauf hingewiesen, dass der Anschluss außerhalb des Gebäudes kostenlos gewesen wäre. Der Beklagte hätte dann einen solchen Auftrag natürlich nicht erteilt. Die Arbeiten selbst dauerten 10 ...
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