Aktuelle News
Ausschluss eines Gewerkschaftsmitglieds aus wichtigem Grund muss in angemessener Reaktionszeit erfolgen
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat bekräftigt, dass eine Gewerkschaft nur dann ein Mitglied aus wichtigem Grund ausschließen kann, wenn sie in angemessener Zeit nach Kenntnis der Gründe den Ausschluss beschließt. Ein halbes Jahr ist dabei zu lang.