Aktuelle News
9-jähriges Kind muss bei Nutzung eines Fahrrads ohne Kettenschutz auf besondere Gefahren hingewiesen werden
Ein 9-jähriges Kind muss auf die besonderen Gefahren der Nutzung eines Fahrrads ohne Kettenschutz hingewiesen werden. Kommen die Eltern dem nicht nach, so kann gemäß § 832 Abs. 1 BGB eine Haftung für die vom Kind verursachten Schäden bestehen. Dies hat das Landgericht Wuppertal entschieden.