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Kein zweimaliges Fahren ohne Fahrerlaubnis aufgrund Unterbrechung der Fahrt durch Polizeikontrolle
Wird eine Fahrt ohne Fahrerlaubnis durch eine Polizeikontrolle unterbrochen und sodann wieder aufgenommen, ohne dass die Polizei die Weiterfahrt untersagt, so liegt rechtlich nur einmal die Straftat Fahren ohne Fahrerlaubnis gemäß § 21 StVG vor. Dies hat das Amtsgericht Dortmund entschieden.