Aktuelle News
Schiffsfondsbeteiligung: Vergleichssumme wegen angeblich fehlerhafter Anlageberatung unterliegt nicht der Kapitalertragssteuer
Das Oberlandesgericht Hamm hat entschieden, dass ein Abzug von Kapitalertragssteuer durch das Kreditinstitut von einer Vergleichszahlung wegen angeblich fehlerhafter Anlageberatung bei der Zeichnung eines Schiffsfonds nicht gerechtfertigt ist.