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VW-Abgasskandal: Fahrzeugbesitzer hat keinen Anspruch auf Schadensersatz gegen die Volkswagen AG
Das Oberlandesgericht Braunschweig hat das erste Berufungsurteil im Zusammenhang mit der Abgas-Thematik verkündet und entschieden, dass der Besitzer eines VW, in dessen Fahrzeug ein Motor der Baureihe EA 189 EU 5 mit einer sogenannten Abschaltautomatik eingebaut war, keinen Anspruch auf Schadensersatz gegen die Volkswagen AG als Herstellerin des Fahrzeugs hat.