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Behauptete Drogensucht der Tochter der Vermieterin sowie Verursachung der Sucht durch Vermieterin rechtfertigt ohne vorherige Abmahnung keine fristlose Kündigung des Mieters
Behauptet ein Mieter während eines Räumungsprozesses, dass die Tochter der Vermieterin drogensüchtig geworden sei, weil die Vermieterin ihr den Mann ausgespannt habe, rechtfertigt dies ohne vorherige Abmahnung keine fristlose Kündigung des Mieters, wenn die Äußerung in einem emotionalen Streitgespräch getätigt wurde. Dies hat das Landgericht Saarbrücken entschieden.