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Forderung für Hauptwohnung durch Dritten beglichen: Rundfunkbeiträge für Zweitwohnung zulässig
Das Verwaltungsgericht Trier hat den Eilantrag eines Zweitwohnungsinhabers, mit welchem dieser sich gegen die Festsetzung von Rundfunkbeiträgen für seine Zweitwohnung zur Wehr gesetzt hat, abgelehnt.