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Respektloses Verhalten gegenüber Mitarbeitern: Grobe Pflichtverletzungen der Betreuerin einer schwerstbehinderten Person rechtfertigen Kündigung eines Heimplatzes
Schwere Pflichtverletzungen der Betreuerin rechtfertigen unter besonderen Umständen die außerordentliche Kündigung eines Heimvertrags, auch wenn dies zu einer erheblichen Belastung für die betreute behinderte Person führen kann. Bei der Abwägung steht dem gebotenen Eintreten für die Rechte und Interessen der schwerstbehinderten Person das Erfordernis der Kooperation mit der Einrichtung und des Unterlassens unsachlich respektlosen Verhaltens zu den Mitarbeitern gegenüber. Dies entschied das ...