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Gesetzlichen Meldefristen versäumt: Schwermetallvergiftung nach Tätigkeit auf Polizei-Schießständen kann nicht als Berufskrankheit anerkannt werden
Ein in den Ruhestand versetzter ehemaliger Polizeibeamter kann keine Anerkennung einer Berufskrankheit verlangen, weil er in seiner Dienstzeit an Schießstände der Berliner Polizei eingesetzt war. Das Verwaltungsgericht Berlin hat eine entsprechende Klage abgewiesen.