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Erlaubnis von Foto- und Filmaufnahmen im Gerichtssaal darf nicht von Stellungnahme der Verfahrensbeteiligten abhängig gemacht werden
Der Vorsitzende Richter darf die Erlaubnis von Foto- und Filmaufnahmen im Gerichtssaal nicht von der Stellungnahme der Verfahrensbeteiligten abhängig machen. Richter, Schöffen, Staatsanwaltschaft und Verteidiger müssen Aufnahmen grundsätzlich hinnehmen. Das Persönlichkeitsrecht des Angeklagten kann durch eine Anonymisierung geschützt werden. Dies hat das Oberlandesgericht Hamburg entschieden.