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Kein Anspruch auf Schmerzensgeld bei anaphylaktischem Schock nach Eis im Restaurant
Tritt nach dem Kauf und Verzehr von einem im Restaurant gekauften Eis ein allergischer Schock auf, kann man vom Restaurantbetreiber nur dann Schmerzensgeld verlangen, wenn diesem eine konkrete Pflichtverletzung nachgewiesen werden kann. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Itzehoe hervor.