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Kein Anspruch auf Waffenbesitzkarte für (parteilosen) NPD-Kandidaten
Das Verwaltungsgericht Gießen hat die Entscheidung der Waffenbehörde des Wetteraukreises bestätigt, mit der diese einem Antragsteller die Waffenbesitzkarte entzogen hatte, der im Jahr 2016 als parteiloser Kandidat auf der Kreistagsliste der NPD kandidierte.